Lernen wie          Zuhause

Lehrgang zur Betreuungskraft gemäß § 53 c SBG XI (ehemals 87b)


Die Altersstruktur der Bewohner in der stationären Altenpflege hat sich in den letzten 10 Jahren stark gewandelt. Die Zunahme an Bewohnern/Klienten, die an demenziellen Erkrankungen leiden, hat massiv zugenommen; aus diesem Grund müssen Betreuungskonzepte überdacht und geändert werden. Die Betreuung dementer Menschen erfordert eine hohe soziale und persönliche Kompetenz bzw. großes Einfühlungsvermögen.

An Demenz erkrankte Menschen haben einen erhöhten Betreuungsbedarf, brauchen Menschen, die Ihnen helfen, den Alltag mit all seinen Herausforderungen zu bewältigen. Zu Hause, in stationären oder ambulanten Einrichtungen kümmern sich zusätzliche Betreuungskräfte um Menschen, die zusätzliche Betreuung benötigen. Einzeln oder in Gruppen werden verschiedene Aktivierungsangebote durchgeführt. Singkreise, Bastelangebote, Sitz-Tanz, Gedächtnisspiele- und Training, Backen oder sich im Garten um Pflanzen und Blumen kümmern, je nachdem was alte Menschen früher gerne getan haben (Biografie Arbeit), desto größer die Chance, sie zum Mitmachen zu aktivieren, ihnen ein Gefühl von Sicherheit und Orientierung –zeitweise- zurück zu geben.

Wer als Betreuungskraft arbeiten möchte, kann sich hierfür qualifizieren lassen. Für die Weiterbildung sind keine therapeutischen oder pflegerischen Vorkenntnisse notwendig. Das Angebot richtet sich an Menschen, die bereits im Sozial- und Gesundheitswesen tätig sind, oder zu Hause einen Angehörigen betreuen, aber auch an Personen, die eine neue berufliche Herausforderung suchen.

Für die Mitarbeiter in diesem Betätigungsfeld ist eine differenzierte Weiterbildung unerlässlich. Deshalb werden notwendige Kompetenzen wie Sozialkompetenz, Kommunikations- und Teamfähigkeit weiter ausgebildet und durch fachliche Kompetenz in den Bereichen Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft ergänzt.

 

Zugangsvoraussetzungen / Zielgruppe

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen gesundheitlich geeignet (Vorlage eines äztlichen Attests, nicht älter als 4 Wochen), psychisch stabil und zuverlässig sein. Ausreichende Sprachkenntnisse - Deutsch in Wort und Schrift - sind erforderlich. Mindestalter ist 17 Jahre. Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Die Zugangsvoraussetzungen sind angelehnt an die Angaben § 98 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) und den dazugehörenden Verordnungen.

Arbeitssuchende/Arbeitslose, Beschäftigte, Fachkräfte, Migranten

  • Altenpflegehelfer / Krankenpflegehelfer / Heilerziehungspfleger
  • Hauswirtschaftliche Mitarbeiter mit Erfahrung in Pflege und Betreuung
  • Menschen, die Erfahrung in einer Haushaltsführung haben
  • Menschen, die sich sozial engagieren und gerne mit alten Menschen arbeiten möchten

 

Ausbildung

Die Ausbildung zur Betreuungskraft erfolgt in Teilzeit, Montags bis Freitags von 08:30 bis 13:30 Uhr. Der theoretische Teil der Ausbildung umfasst 160 Unterrichtsstunden. Im Anschluss erfolgt ein 80stündiges Praktikum in einer ambulanten und/oder stationären Einrichtung der Altenpflege.

 

Abschluss

Die schriftliche Prüfung bildet den Abschluss des Lehrganges. Inhalte sind die Erfahrungen aus dem Praktikum und deren Verbindung zu wesentlichen Inhalten der Weiterbildung. Grundlage bildet dabei der Praxisbericht. 

Nach erfolgreichem Abschluss wird ein Zertifikat „Altentherapeutin / Altentherapeut“ nach dem Curriculum des InGMo – Institut für Gesundheit und Modulare Pflege ausgehändigt. 

 

 

 

Kosten 

Die Kosten der Ausbildung belaufen sich auf 832,00 €

 

 

 

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Förderung

Die Maßnahme ist zertifiziert. Eine Förderung mit Gutschein ist möglich.

Diese Maßnahme ist zur Förderung mit Bildungsgutschein zugelassen.