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Lehrgang zur Schwesternhelferin / zum Pflegediensthelfer

 

Der Bildungsgang Schwesternhelferin / Pflegediensthelfer in der Pflege ist ausgerichtet auf den zukünftigen Pflegebedarf der immer älter werdenden Bevölkerung sowie die „zeitaufwendige Pflege und Zuwendung“ von demenziell erkrankten Menschen. „Das Einsatzfeld der ausgebildeten Helfer in der Pflege sollte im Bereich der Ergänzung und Unterstützung von professionellen und examinierten Pflegefachkräften liegen. Die Qualifizierung und die nachfolgende Praxis und Erfahrung dieser Pflegehilfskräfte könnte auch im Katastrophenfall maßgeblich dazu beitragen, dass schnelle, ausreichende und qualifizierte Hilfe möglich ist.“ (vgl. Deutsches Rotes Kreuz Landesverband NRW 2005). Neben der Betreuung und Begleitung von Menschen mit Pflegebedarf unterstützt die Helferin/ der Helfer in der Pflege Pflegefachkräfte bei der Durchführung der geplanten Pflegemaßnahmen, insbesondere im Bereich der Mobilität, Ernährung und bei Ausscheidungsvorgängen, der Körperpflege und bei der Regulierung der Körpertemperatur. Einzelne körpernahe Unterstützungsleistungen bei Menschen in stabilen stabilen Pflegesituationen führen Helfer/innen in der Pflege nach Delegation selbstständig und unter Beachtung hygienischer Prinzipien durch. „Von stabilen Pflegesituationen kann dann gesprochen werden, wenn die Situationen über lange  Zeit unverändert bleiben und mit einem gleichmäßigen, wiederkehrenden und erwarteten Pflege -und Unterstützungsbedarf einhergehen“ (Scheu, Hundenborn, Kühn-Hempe, Seifert, Rosen 2011). Die Helfer/innenin der Pflege agieren dabei in einem Verantwortungs- und Aufgabenbereich, wie dieser auch innerhalb sozialer Netze üblich ist. Dazu gehören kontinuierliche Abstimmungsprozesse der Unterstützungsleistungen mit betroffenen Menschen, deren Motivation und Aktivierung zur Erhaltung der Selbstständigkeit und Selbstpflegefähigkeit sowie deren Unterstützung beim Gebrauch von Hilfsmitteln zur Alltagsbewältigung. Helfer/innen in der Pflege müssen mögliche Gefährdungen frühzeitig erkennen. Zusammen mit der Pflegefachkraft ergreifen sie präventive Maßnahmen und tragen damit zur Sicherheit und Orientierung im Alltag bei. Die Aufgaben werden durch die Klientin/ den Klienten, Angehörige oder durch die Pflegefachkraft übertragen. Mögliche Handlungsspielräume werden im gemeinsamen Dialog abgestimmt. Die Helfer/innen in der Pflege übernehmen die Durchführungsverantwortung für die unmittelbare Assistenz von betroffenen Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit und Selbstpflege oder / und Alltagskompetenz beeinträchtigten Personen sind. Sie tragen Verantwortung für eine kontinuierliche und situative Abstimmung ihres Handelns mit betroffenen Menschen, Angehörigen, Beteiligten im sozialen Netz oder der verantwortlichen Pflegekraft im Pflegeteam. Die Durchführungsverantwortung erstreckt sich insbesondere auf die Unterstützung von Alltagshandlungen bei der Körperpflege, Mobilisation, Ernährung, Ausscheidungsvorgängen und bei der Regulation der Körpertemperatur sowie der Orientierung im Alltag. Dazu gehört auch die mündliche und schriftliche Berichterstattung über die geleistete Arbeit sowie das Weiterleiten von Erkenntnissen, Informationen und Anliegen der pflegebedürftigen Menschen, deren Angehörigen und Beteiligten im therapeutischen Team. 

Helfer/innen in der Pflege wirken verantwortlich mit bei der Abstimmung von Arbeitsprozessen im pflegerischen Team und leisten einen eigenständigen Beitrag im Rahmen pflegerischer Qualitätssicherung (vgl. Knigge - Demal, Eylmann, Hundenborn 2011). 

Ziel der Schulung ist die Vermittlung von Grundlagen der Pflege. Schwesternhelferinnen und Pflegediensthelfer unterstützten Hilfs- und pflegebedürftige Menschen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens. Sie arbeiten eng mit examinierten Pflegefachkräften und anderen Berufsgruppen zusammen.  

Der Schwerpunkt der Qualifizierung liegt in der Vermittlung von praktischen Fertigkeiten. Nach dem theoretischen Teil der Schulung folgt ein Pflegepraktikum. 

Mit der Basisqualifikation als Schwesternhelferin/ Pflegediensthelfer können die Teilnehmer-/ Innen in einem ambulanten Pflegedienst, einer stationären Altenpflegeeinrichtung arbeiten. Auch für die Pflege von Angehörigen bildet die Qualifizierung eine solide Grundlage.

 

Zugangsvoraussetzungen / Zielgruppe

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen gesundheitlich geeignet (Vorlage eines ärztlichen Attests, nicht älter als 4 Wochen), psychisch stabil und zuverlässig sein. Ausreichende Sprachkenntnisse - Deutsch in Wort und Schrift - sind erforderlich. Mindestalter ist 17 Jahre. Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Die Zugangsvoraussetzungen sind angelehnt an die Angaben § 98 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) und den dazugehörenden Verordnungen.

Arbeitssuchende / Arbeitslose, Beschäftigte, Fachkräfte, Migranten (mit guten Deutschkenntnissen) 

  • Altenpflegehelfer / Krankenpflegehelfer / Heilerziehungspfleger
  • Hauswirtschaftliche Mitarbeiter mit Erfahrung in Pflege und Betreuung
  • Menschen, die Erfahrung in einer Haushaltsführung haben
  • Menschen, die sich sozial engagieren und gerne mit alten Menschen arbeiten möchten

 

 Ausbildung

Die Ausbildung zur Schwesternhelferin / zum Pflegediensthelfer erfolgt in Teilzeit, Montags bis Freitags von 08:30 bis 14:30 Uhr. Der theoretische Teil der Ausbildung umfasst 192 Unterrichtsstunden. Im Anschluss erfolgt ein 120stündiges Praktikum in einer ambulanten und/oder stationären Einrichtung der Altenpflege.

 

 

Abschluss

Theoretische und praktische Prüfung.
Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Abschluss des Pflegepraktikums ein Zertifikat „Schwesternhelferin / Pflegediensthelfer“ nach dem Curriculum des InGMo – Institut für Gesundheit und Modulare Pflege.

  

Kosten 

Die Kosten der Ausbildung belaufen sich auf 1017,60 €   

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Förderung

Die Maßnahme ist zertifiziert. Eine Förderung mit Gutschein ist möglich.

Diese Maßnahme ist zur Förderung mit Bildungsgutschein zugelassen.